Warum die Mediation oder Schlichtung nachhaltiger ist als ein Gerichtsverfahren

Alternative Konfliktlösung

Doris Weidemann

2/20/20252 min lesen

Mediation und Schlichtung – Unterschiede und Vorteile

Bevor wir die Frage beantworten, was die Mediation zur Lösung unseres Konflikts beitragen kann, möchte ich kurz den Unterschied zwischen Mediation und Schlichtung erläutern.
Beide Verfahren ähneln sich im Wesentlichen. Der Unterschied liegt darin, dass der/die Schlichterin Lösungsvorschläge machen darf, während der/die Mediatorin darauf beschränkt ist, den Dialog offen zu halten und die Parteien auf ihrem Weg zur Findung eigener Lösungen begleitet.

Was bringt uns die Mediation?

Die bekannten Argumente:

  • Mediations- oder Schlichtungsverfahren sind wesentlich kostengünstiger und schneller als ein Gerichtsverfahren.

  • Die Parteien bestimmen das Ergebnis selbst, statt einem Dritten die Entscheidung zu überlassen, dessen Urteil nicht mit absoluter Sicherheit vorhersehbar ist.

  • Besonders wichtig ist die emotionale Belastung: Ein Gerichtsverfahren führt fast immer zu einem höheren Spannungsgrad zwischen den Parteien. Jedes ans Gericht geschriebene oder gesprochene Wort wirkt wie Öl im Feuer.

Meine Erfahrung zeigt, dass die Mediation eine große Chance bietet, Beziehungen neu zu definieren, Kommunikation wiederherzustellen und aktuelle Konflikte zu lösen oder zukünftigen Konflikten vorzubeugen. Meinungsverschiedenheiten können in jeder Gemeinschaft auftreten: in Familien, zwischen Nachbarn, am Arbeitsplatz, zwischen Gesellschaftern oder zwischen Unternehmerinnen und Kundinnen. Ein anfängliches Unbehagen kann sich schnell „wie ein Ölfleck“ ausbreiten, bis Beziehungen zerbrechen oder die Zusammenarbeit nicht mehr funktioniert.

In solch einer Situation haben wir mehrere Optionen:

  • Wir können das Gericht anrufen, wo ein Dritter uns die Lösung auferlegt.

  • Oder wir wenden uns der Mediation, Schlichtung oder Verhandlung zu – Verfahren, in denen die Parteien selbst bestimmen, wie der Konflikt beigelegt wird.

  • Das resultierende Abkommen wird schriftlich festgehalten und von allen Teilnehmern unterschrieben. Es kann anschließend durch einen Anwalt/Anwältin bei Gericht eingereicht und bestätigt werden. In anderen Fällen reicht es, dass die Parteien die Beziehung und den Dialog wiederhergestellt haben, sodass ein schriftlicher Vertrag nicht notwendig ist.

Zuhören – ein Schlüssel zur Lösung

Wer wünscht sich nicht, vom „Gegner“ einmal zu hören: Verzeih mir, ich erkenne deine Mühe an oder einfach danke?

In der Mediation praktizieren wir aktives Zuhören.
Der/die Mediator*in achtet darauf, dass alle Beteiligten das Recht haben, ohne Unterbrechung zu sprechen. Er/sie fasst Gesagtes zusammen, bittet bei Bedarf um Klarstellungen, stellt Fragen zur Erweiterung von Perspektiven und ist für eine faire Verteilung der Redezeit verantwortlich.

So entsteht bei den Parteien oft das Gefühl: „Endlich hat man mir zugehört!“. Dieses aufmerksame Zuhören ermöglicht Anerkennung – und damit den ersten Schritt, die wahren Bedürfnisse aller Beteiligten zu erkennen.

Sind diese Bedürfnisse – ihre Gemeinsamkeiten und Unterschiede – klar, beginnt die Suche nach Lösungen. Das Ergebnis kann ein von den Parteien gemeinsam ausgehandeltes Abkommen zur Konfliktlösung sein.